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Mietbedingungen

 

Lej-1-båd (www.lej-1-båd) ist der Vermieter.

 

  1. Die Fahrzeuge kann man nur mieten, wenn man Segel Kenntnisse hat, und man muss das dokumentieren können in Verbindung mit der Übernahme des Bootes, ein Seglerschein ist erforderlich!
  2. Wenn der Vermieter die Bestellung empfangen hat, bekommt der Mieter den Kontrakt mit den gewünschten Daten zugeschickt. Die Reservierung des Bootes ist erst Endgültig, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist und der Vermieter 25 % vom Mietpreis empfangen hat.
  3. Wird der Mietvertrag abgesagt ist, die Mietsumme verloren falls es nicht gelingt einen neuen Mieter zu finden. Gelingt es einen neuen Mieter zu finden bekommt man die bezahlte Mietsumme zurück minus 5 % Gebühr.
  4. Die Mietperiode ist normalerweise Mindens eine Woche, (außerhalb der Hochsaison kann man das besprechen). Die Mietperiode ist von Samstag um 14.00 Uhr bis nächsten Samstag um 09.00 Uhr. Die Uhrseiten kann man besprechen.
  5. Das Boot muss doch spätestens freitags im Hafen auf dem richtigen Liegeplatz sein, wäre es erst möglich Samstagvormittag zu sein. Muss das telefonisch mit dem Vermieter abgesprochen werden. Bei der verspäteten Bootablieferung bis 14.00 Uhr kostet das noch einen extra Tagesmiete. Bei noch Spätere Bootablieferung muss der Mieter bezahlen, was der Vermieter verliert, normalerweise für die folgende Vertragsperiode bezahlen.
  6. Steht das abgesprochene Fahrzeug nicht zur Verfügung, wegen Havarie, Motorschäden oder andere Vorkommnisse mit der Bedeutung, dass der Vermieter das Fahrzeug zur Vermietung ungeeignet findet. Der Vermieter stellt falls es möglich ist, ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung, ist das innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, wird der volle Mitbetrag an Mieter zurückbezahlt und der Mieter hat dann keinen Forderungen gegen Vermieter.  
  7. Die Mietperiode kann normalerweise nicht verlängert werden, nach dem das Boot vertragsmäßig übernommen ist. Falls der Mieter wegen schlechter     Wetterbedingungen oder ähnlichen Situationen gezwungen ist die Mietperiode über den abgesprochene Rückgabetermin zu verlängern, muss eine Verabredung zwischen Mieter und Vermieter über Bootsrückgabe wegen künftiger Mieter sofort gemacht werden. Im Fall die Wetterbedingte Verhältnisse es unmöglich macht den Heimathafen rechtzeitig zu erreichen, ist der Mieter berechtigt nach Absprache mit Vermieter das Boot in jeden sicheren Hafen abzugeben. Der Mieter trägt dann selbst Transportkosten zu dem abgesprochenen Ablieferungshafen.

 

  1. Die Miete ist mit aller Ausstattung mit Ausnahme von Brennstoff, Gas oder Sprit (Herd), es wird keine Reduktion in der Miete gegeben wegen fehlender Ausstattungsteile, die keine Bedeutung für die Sicherheit haben. Der Mieter ist verpflichtet die Ausstattungsliste zu lesen, und dem Vermieter Bescheid geben falls etwas fehlt.
  2. Der Mieter ist dem Vermieter gengenüber verantwortlich für sichere Navigation, Segelführung, Segeln oder Fahren. Alle Auskünfte müssen in Verbindung mit einem Unfall notiert werden herunter implizierte Personennahmen, Bootsnahmen und Unfallbeschreibung. Der Mieter haftet für fehlende Versicherung Deckung. Gibt es mangeln, Fehler oder fehlende Auf Datierung in den Seekarten an Bord trägt der Vermieter keine Verantwortung.
  3. Alle Fahrzeuge sind voll Kaskoversichert, der Mieter aber muss bei der Übernahme des Bootes einen Versicherung Depositum bezahlen. Wird das Boot nach der Vermietung Schadenfrei, fehlerfrei mit aller Ausstattung oder Forderungsfrei von anderen Personen abgeliefert, wird der bezahlte Versicherung Depositum zu dem Mieter zurückbezahlt.   
  4. Der Vermieter trägt keine Verantwortung für verlierende Zeit oder Kosten, die Mangeln oder defekte Teile in dem gemieteten Boot zugeschrieben werden kann. Entsteht ein Mangel oder Defekt in der Mietzeit, ist der Vermieter sofort zu kontaktieren, er will so schnell wie möglich die Mangeln ausbessern.
  5. Der Mieter ist für das gemietete Fahrzeug verantwortlich und für ausreizende Besatzung zur Verfügung steht. Der Mieter muss auch sehr aufmerksam auf Wetterbedingte Bekleidung sein ebenso Schuhe, die keine schwarze Flecken an Bord des Schiffes hinterlassen.
  6. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug gesetzlich richtig verwendet wird.
  7. Bei Übernahme des Bootes wird die Ausstattung des Bootes mit dem Vermieter durchgegangen. Sowohl der Vermieter als der Mieter unterschreiben den Übernahm Protokoll. Der Mieter muss dafür sorgen, dass Fehler und Mangeln im Protokoll notiert werden. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass das Boot und deren Ausstattung fehlerfrei scheinen. Das Fahrzeug ist bei der Übernahme vollgetankt mit Brennstoff und Wasser und völlig gereinigt und das Fahrzeug wird in selben Stand abgegeben.

Bei dem Abgeben des Bootes wird die Ausstattungsliste wieder durchgegangen. Der Vermieter ist berechtigt Ersatzforderungen wegen entstehende Fehler und Mangeln oder Forderungen von anderen Seiten in der Mietperiode entstanden sind im bezahlten Depositum entgegenzurechnen. Falls das Fahrzeug bei der Ablieferung nicht ordentlich gereinigt und aufgeräumt ist, wird dieses auf Kosten des Mieters gemacht, diese Kosten beträgt normalerweise Kr. 400, abhängig von Größe des Bootes, erst dann wird die Rückgabe vom Boot akzeptiert. Auch diese Kosten werden im Depositum entgegengerechnet.

  1. Der Bootsmieter haftet für alle Schaden auf Boot und Ausstattung auch Folgeschaden, die von dem Bootsmieter oder seiner Besatzung verursacht worden sind, und die die von der Versicherung nicht gedeckt werden. Der Bootsmieter will sich sichern dass:
  2. Nur die erlaubte Personenzahl an Bord ist.     
  3. Nur mit Motor in Häfen ein und aus fahren.
  4. Keine Änderungen auf dem Boot und Ausstattung vorzunehmen.
  5. Logbuch des Bootes führen.
  6. Ansteuern und im Hafen bleiben bei Windstärke 10 m/Sek. Oder mehr.
  7. Das Boot darf nicht weiter vermietet werden.
  8. Falls man auf der Fahrt auf Grund läuft oder an einem Zusammenstoß beteiligt war, muss  der nächste Hafen sofort angesteuert werden und der Bootsvermieter Bescheid gegeben, im Hafen muss das Boot gründlich untersucht werden um eventuelle Schaden festzustellen bevor weitergesegelt wird. Die Kosten in dieser Verbindung werden vom Bootsmieter getragen.      
  9. Nicht an offener Küste Ankern ohne äußerste Vorsicht zu beachten.
  10. Dass richtig Segelführung verwendet werden, damit der Mast oder der Rigg nicht geschädigt werden.
  11. Nicht ohne Erlaubnis Haustiere mitbringen.
  12. Täglich den Ölstand des Motors prüfen, (Schaden wegen fehlendes Öl wird von der Versicherung Gesellschaft nicht gedeckt). Bei Krängung über 10 Grad darf der Motor nicht verwendet werden.
  13. Der Mieter verpflichtet sich die Seeventilen der Toilette bevor hinaussegeln zugedreht sind und während des Segelns geschlossen sind.
  14. Der Seeventil des Motors bevor starten offen steht.

 NB. Es ist vielleicht umfassend, mit wenigen Worte aber abliefert man im selben Stand wie man empfängt und ist verantwortungsvoll mit dem hantieren vom Boot und Ausstattung.

 Sollte es Fragen geben, bitte rufen Sie freundlichst 30 33 54 91.

 Heimathafen ist Horsens.

 Mit freundlichen Segler Grüßen Jan Nielsen

 

Wir haben mit Bootsvermietung (www.lej-1-baaad.dk) durch viele Jahre gearbeitet und haben deshalb viel Erfahrung, diese versuchen wir am besten auszunützen. Mit großer Freude konstatieren wir, dass immer mehr alte Kunden wiederkommen.boot urlaub dänemark seatravel - www.lej-1-baad.dk